Ebenso wie die Mediation ist die Schlichtung ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Ein allparteilicher Dritter unterstützt die Konfliktparteien
darin, durch gemeinsames Verhandeln zu einer akzeptablen Konfliktlösung zu gelangen. Der Schlichter strukturiert das Verfahren wie in einer Mediation und fördert dadurch die Kommunikation und die
Klärung der jeweiligen Interessen.
Anders als bei der Mediation kann ein Schlichter selbst mögliche Optionen zur Konfliktlösung vorschlagen und Verhandlungsergebnisse empfehlen, sofern der
Fortgang des Verfahrens nur dadurch gefördert werden kann. Die abschließende Vereinbarung treffen die Parteien dennoch in eigener Verantwortung.
Die Schlichtung eignet sich insbesondere dann, wenn es den Beteiligten mithilfe der von einem Schlichter vorgeschlagenen Optionen und Kompromissempfehlungen
leichter fällt, zu einer tragfähigen Lösung zu finden.
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