Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Beilegung von Streitigkeiten oder Konflikten mithilfe eines unbeteiligten Dritten. Anders als vor Gericht haben die
beteiligten Parteien direkt Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens und damit verbunden auf die konkrete Einigung.
Mehr noch: Den am Konflikt beteiligten Personen wird es ermöglicht, ihre eigenen Lösungen zu finden.
Das Ziel einer Mediation ist es, eine einvernehmliche, für alle Parteien
zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. In diesem Einigungsprozess werden die Beteiligten durch den Mediator unterstützt, ihre eigenen Interessen
wahrzunehmen. Zusätzlich erfahren sie etwas über die Beweggründe Ihres Gegenübers. In einer strukturierten Diskussion können so faire und zukunftsträchtige
Lösungen gemeinsam erarbeitet werden.
Die Mediation eignet sich grundsätzlich überall dort, wo die Beteiligten im Nachhinein noch miteinander leben oder arbeiten sollen. Dies können Konflikte in
Unternehmen und Arbeitsgemeinschaften sein oder zwischen Kunden und Lieferanten, bei Unternehmensnachfolgen, in Familien, in Beziehungskrisen, in Nachbarschafts- und Erbstreitigkeiten
etc.
Die Grundsätze des Mediationsverfahrens, die Rolle und die Aufgaben des Mediators und dessen Pflicht zur Verschwiegenheit sind seit 2012 gesetzlich geregelt.
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