Die für die Beilegung des Streits entstehenden Kosten sind fast immer niedriger als der Schaden der entstehen kann, wenn der Konflikt unbearbeitet bleibt oder die
Auseinandersetzung mithilfe von Anwälten und vor Gericht ausgetragen wird.
Die Honorierung unserer Unterstützung Ihrer Streitbeilegung wird üblicherweise nach Stundensätzen abgerechnet. In der Regel vereinbaren die Parteien, sich die
entstehenden Kosten zu teilen.
Immer mehr Rechtsschutzversicherungen bieten inzwischen Tarife an, bei denen die Kosten für eine Mediation o. a. außergerichtliche Streitbeilegung ganz oder
zumindest teilweise durch die Rechtschutzversicherung getragen werden. Prüfen Sie bitte vor Beginn der Streitbeilegung, ob oder inwieweit die Kosten hierfür u. U. durch Ihre
Rechtsschutzversicherung übernommen werden können. Wir unterstützen Sie gern dabei.
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