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Am 20. März 2017 stellte das Sächsische Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in Gesellschaft und Wirtschaft in der IHK zu Leipzig seine Homepage rund um das Thema „Konfliktlösungen auf andere Art“ vor und schaltete diese dann frei.
Anschließend konnten Interessierte in vier verschiedenen 2-stündigen Informationsveranstaltungen einige alternative Streitbeilegungsverfahren kennenlernen.
An der Vorbereitung und Durchführung des Veranstaltungsprogramms wirkten das Sächsische Staatsministerium der Justiz, die sächsischen Industrie- und Handwerkskammern, die Verbraucherzentrale Sachsen und der Landesverband der Sachverständigen mit.
Am 22. März 2016 ist ein Bündnis, das alternative Konfliktlösungswege in Wirtschaft und Gesellschaft im Freistaat Sachsen weiter voranbringen soll, gegründet worden.
Eine Streitentscheidung durch ein Gericht beendet einen Streit - allerdings oft nicht zur Zufriedenheit beider Parteien. Mediation und Schlichtung bieten hingegen die Möglichkeit, dass die Streitparteien gemeinsam zu tragbaren Lösungen gelangen und auf dieser Grundlage auch zukünftig vertrauensvoll zusammenarbeiten können.
Diese Konfliktlösungswege sollen durch das Sächsische Bündnis zur Verbreitung alternativer Konfliktlösungsverfahren in
Gesellschaft und Wirtschaft stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.
Mit dem Mediationsgesetz vom Juli 2012 waren vor allem das Verfahren der Mediation, die Aufgaben des Mediators, dessen Tätigkeitsbeschränkungen, seine Offenbarungs-
und seine Verschwiegenheitspflichten geregelt worden. Zum Mediationsgesetz
Nunmehr sind durch das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutzdurch mit der Rechtsverordnung vom 21. August 2016 sowohl die Inhalte und der Umfang der Ausbildung als auch das Erfordernis regelmäßiger Fortbildungen und deren Formen und Inhalte geregelt worden. Ebenso legt die Rechtsverordnung die Anforderungen an Aus- und Fortbildungseinrichtungen fest. Die Verordnung tritt am 1. September 2017 in Kraft.
Als zertifizierte Mediatoren dürfen sich demnach nur Mediatoren bezeichnen, die eine diesen Festlegungen genügende Ausbildung absolviert haben, sich entsprechend
fortbilden und an der geforderten Anzahl an Supervisionen teilnehmen.
Damit werden einheitliche Standards für die Aus- und Weiterbildung der Mediatoren gesetzt. Für die künftigen Nutzer der Streitbeilegungsmethode Mediation wird der Markt der Mediatoren transparenter und die Qualität der angebotenen Dienstleistungen wird nachhaltig weiter steigen.
Die auf dieser Internetseite vorgestellten Mediatorinnen und Mediatoren haben eine den Anforderungen der genannten Rechtsverordnung entsprechende Ausbildung absolviert.